Unser Wildnisgebiet Thymen umfasst 12 ha Eigentumsflächen im Zentrum des Naturschutzgebiets "Thymen". 2018 haben wir mit finanzieller Hilfe des Landes Brandenburg die Grundstücke von einem Privateigentümer erworben und dadurch eine wichtige Lücke zwischen der Kernzone des Naturschutzgebiets am Ost- bzw. Südufer des Thymensees sowie dem Nationalen Naturerbe "Dahmshöhe" am Nordufer des Sees geschlossen. Hier wird nie wieder ein Baum umgesägt!
In einer Übergangsphase von 5 Jahren unterstützen wir aktiv die natürliche Entwicklung des Gebiets. So haben wir einen Graben verschlossen, der ein kleines Kesselmoor im Wald entwässerte und haben einen Teil des Gebiets mit einem Wildschutzgatter abgezäunt, damit die im Gebiet bereits vorkommenden jungen Eichen und Buchen in den ersten Jahren dort besser wachsen können. Schon bald überlassen wir das Gebiet aber sich selbst - dann kann die Natur sich dort entwickeln, wie sie will.
Zuletzt muss aber noch die größte Baustelle abgeschlossen werden. Seit mehreren Jahren kämpfen wir dafür, dass auch am Thymenfließ selbst keine menschlichen Eingriffe mehr erfolgen. Eigentlich ist das schon jetzt verboten! Trotzdem besteht der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel weiterhin darauf, selbst in der Kernzone des Naturschutzgebiets mehrmals im Jahr das Gewässerufer zu mähen und Holz und Sedimente aus dem Gewässer zu entnehmen. Dafür fährt er mit schwerem Gerät über unser Grundstück und zerstört die Ufervegetation - und dass, obwohl im Managementplan für das FFH-Gebiet "Thymen" steht, dass "dem Prozessschutz und somit einer weitgehend unbeeinflussten Entwicklung (...) auch im Bereich des Fließes Vorrang zu geben" ist. Weiter heißt es dort: "Die derzeit praktizierte Intensität der Unterhaltung des Thymenfließes steht den im § 3 der NSG-VO aufgezählten Schutzgütern entgegen und ist somit gemäß § 5 (1) nicht zulässig."
Auch das "Gewässerentwicklungskonzept" (GEK) für das Thymenfließ sieht vor, dass die Unterhaltung zu reduzieren und Totholz im Gewässer zu belassen ist, damit die Ziele
der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Davon würden auch die gefährderten Bachmuscheln und Bachneunaugen profitieren, die es noch in Reliktpopulationen im Thymenfließ gibt. Wir können nur
hoffen, dass der Wasser- und Bodenverband und die Behörden des Landkreises eines Tages ein Einsehen haben und die naturschädigende und sinnlose "Gewässerpflege" im Gebiet beenden - wir geben den
Kampf nicht auf!